Psychologische Praxis Langenselbold

Häufige Fragen

Ein Psycholge hat 5 - 6 Jahre Psychologie studiert, ein Psychiater etwa gleich lang Medizin. Der Psychologe weiß daher über die Seele, über Denken, Handeln und Fühlen eines Menschen Bescheid, der Arzt über den Körper, über Muskeln, Knochen, Blut, Stoffwechsel, Nervenleitungen.

Der Psychologe kann nach seinem Studium eine Fachausbildung machen zum Unternehmensberater, zum Werbespezialisten, zum Managementtrainer, Personalberater... - oder auch zum Psychotherapeuten.

Der Arzt kann nach dem Studium eine Fachausbildung machen zum Gynäkologen, Urologen, Orthopäden, Augenarzt... - oder zum Psychiater.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert nach dem Studium noch einmal 5 Jahre. Hier werden Behandlungsmethoden gelernt (vgl. dazu auch Methoden auf dieser Website), also Praxis.

Die Ausbildung zum Facharzt dauert unseres Wissens i.A. auch 5 Jahre; der Psychiater lernt hier sehr viel über Stoffwechselstörungen, Gehirnveränderungen bei Demenz, Alzheimer, Parkinson usw., über Medikamente, die er geben kann.

Grundsätzlich kann ein Arzt nach dem Ende des Studiums ebenfalls eine Weiterbildung zum Psychotherapeut machen. Er ist dann Ärztlicher Psychotherapeut, hat allerdings ein Studium des Körpers abgeschlossen und nicht, wie der Psychologische Psychotherapeut, ein Studium des Innenlebens (Denken, Handeln, Fühlen).

Wenn Sie also Tabletten brauchen oder eine körperliche Untersuchung von Stoffwechsel oder Nervenleitungen, dann gehen Sie zum Psychiater. Wenn Sie Beratung, Therapie oder Gespräche möchten, gehen Sie zum Psychotherapeuten.

Grundsätzlich können Sie alleine kommen oder Partner, Eltern, Kinder mitbringen.

Wenn Sie denken, von Ihrem Problem sind nur Sie ganz alleine betroffen, können Sie alleine kommen. Allerdings ist es oftmals so, daß nahestehende Menschen Informationen einbringen können, die hilfreich für eine Gesamt - Sicht der Dinge sein könnten.

Wenn Sie denken, daß die Beiträge Ihrer Familie hilfreich sind, bringen Sie ruhig Ihre Angehörigen mit. Wir können dann im ersten Gespräch entscheiden, wie wir weiter vorgehen: ob wir nur ein oder zwei mal Informationen austauschen, oder ob wir ständig in der großen Besetzung zusammentreffen.

Einige Besonderheiten:

Bei Kindern / Jugendlichen bis ca. 16 Jahren halten wir im Allgemeinen Familiengespräche für sinnvoll.

Wenn Paarprobleme das zentrale Thema sein sollten, so möchten wir Sie bitten, folgendes zu bedenken: kommt zunächst ein Partner, und später erst der andere dazu, so wird es aus Sicht des anderen fast immer ein Ungleichgewicht geben: er war ja erst später “mit dabei” und wird sich, bewußt oder unbewußt, im Nachteil fühlen. Weiterhin gilt: wird über Paarfragen nur mit einem der beiden Partner gesprochen, so ist sehr häufig auch bei guten Therapeuten ein Verlust der Neutralität zu befürchten: man übernimmt nach und nach die Sicht des Anwesenden, meistens in irgendeiner Weise zu ungunsten des Abwesenden.

Wenn Sie also konstruktive Paargespräche möchten, gilt daher die Grundregel: kommen Sie von Anfang an zu zweit!

Nein.

Erfahrungen in über 15 Jahren Praxis haben gezeigt, daß die von anderen angemeldeten Personen in 50% der Fälle nicht zum Termin erscheinen. Daher haben wir die Grundregel, daß der, der uns aufsuchen möchte, persönlich bei uns anrufen muß, um den Termin zu bekommen.

Bestimmt liegen wir gerade in Ihrem speziellen Fall hier falsch und sind unnötig vorsichtig. Jedoch möchten wir sicher sein, daß der Termin auch wahrgenommen wird, und wir kennen Sie ja bisher noch nicht persönlich.

Kein Problem: sagen Sie ihn ab. Anruf im Sekretariat, Nachricht auf Anrufbeantworter genügt.

Wenn Sie mehr als 24 Werktagstunden vor dem Termin absagen (Doppelstunden > 48 Werktagstunden), haben wir eine Chance, noch jemand anderen zum Termin zu erreichen und einzuladen - damit haben Sie in keinem Fall eine Verpflichtung.

Wenn Sie weniger als 24 / 48 (Einzelstunde / Doppelstunde) Werktagstunden vorher absagen, werden wir Ihnen den Termin nur dann privat in Rechnung stellen, wenn es uns aufgrund der Kürze der Frist nicht mehr gelingt, den Termin jemand anderem zu vermitteln.

Diese Regelung gilt unabhängig von den Gründen der Absage.

Nein.

Im Prinzip buchen Sie immer nur den nächsten Termin fest, und auch diesen können Sie bis zu 24 Stunden vorher noch ohne Probleme stornieren (vgl. letzte Frage). Wenn Sie denken, daß es Ihnen gut geht, oder wenn Sie womöglich kein Interesse an einer Fortsetzung der Gespräche haben sollten, wenn Sie umziehen... - Sie können jederzeit aufhören.

Wir beantragen zwar bei den Kassen im Falle der Therapie ein Kontingent von 25 Stunden, doch ist dies schlicht die geringstmögliche Zahl, und oftmals sind Therapien auch zuvor schon beendet, weil es dem Klienten gut geht. In diesem Fall können die Stunden noch 2 Jahre lang praktisch “aufgehoben” werden, für den Fall der Fälle. Danach erst verfallen sie.

Sie können i.a. auch restliche von der Kasse genehmigte Stunden zu einem anderen Therapeuten mitnehmen, wenn Sie umziehen - hier genügt meistens eine formlose Nachricht an die Kasse (diese Angabe ohne Gewähr).

Am besten nehmen Sie während der Bürozeiten Kontakt mit uns auf, da wir leider so viele Anrufe erhalten, daß wir nicht immer alle Personen zurückrufen können; ähnliches gilt für die Emails. Es wird telefonisch geklärt, welches Anliegen Sie haben, und so gut wie möglich entschieden, ob es um Therapie oder um Beratung geht und mit wem von uns der erste Termin vereinbart wird. Diese Entscheidung wird natürlich mit Ihnen abgestimmt und hängt von unserer Seite ab von der Art Ihres Problems (und unseren Arbeitsschwerpunkten) sowie von den noch freien Terminen.

Wenn ein Termin vereinbart wurde, so ist dieser Termin ein sogenanntes “Erstgespräch”. In diesem ersten Treffen - meistens von 50 Minuten Dauer, Ausnahme Paargespräche - geht es um zwei Ziele: zum einen ist es wichtig, sich gegenseitig kennenzulernen. Nur wenn man sich gut versteht, und zwar sowohl auf der persönlichen Ebene, der Sympathie, wie auch auf der Ebene der Kommuni- kation, des Redens, nur dann ist die Grundlage für Therapie und Beratung vorhanden. Weiterhin wird genauer als am Telefon geklärt, welche Wünsche Sie im einzelnen haben und ob wir hier “zuständig” sind. “Ändern Sie meine Frau” ist zum Beispiel ein Wunsch, den wir nicht erfüllen können.

Ist gegenseitiges Verstehen vorhanden und erscheinen die Wünsche nach unserer Kenntnis lösbar, so können weitere Termine vereinbart werden.

Im Falle der Therapie stellen wir dann noch gemeinsam den Antrag für die Krankenkasse aus (2 Formulare, 5 Minuten).

Rufen Sie in unserer Bürozeit bei uns an (vgl. Impressum), wir nehmen Ihre Adresse auf und senden Ihnen Material zu über die Kurse, für die Sie sich interessieren. Nähere Fragen beantworten wir am Telefon. Wenn Sie sich anmelden möchten, können Sie dies schriftlich tun, sofern in einem Kurs noch Plätze frei sind.

Wir hatten von 1988 bis 2002 eine sogenannte “Warteliste” geführt. Dies war nötig, da stets mehr Menschen bei uns anrufen, als wir unmittelbar zur Therapie oder Beratung annehmen können. Das bedeutete damals im einzelnen, daß der Anrufer auf eine Liste gesetzt wurde und dann, wenn er laut Liste “dran” war, einen Terminvorschlag für ein erstes Gespräch (s.o.) bekam.

Diese Warteliste war zeitweise ca. 80 Personen lang und wir mußten im September 1998 mitteilen, “Sie können Weihnachten einen Termin bekommen - im Jahr 2000”.

Wir haben inzwischen die Warteliste abgeschafft, das heißt: wir haben die Liste geschlossen, niemand neuen mehr darauf geschrieben, nach und nach alle Personen angerufen, die noch Interesse hatten mit einem Termin versorgt, und schließlich alle noch erreichbaren Menschen von der Liste gestrichen.

Heute ist es so, daß wir entweder gerade aktuell einen Termin frei haben, oder eben leider nicht. Wenn wir einen Termin haben, können wir ihn anbieten, wenn wir keinen haben, müssen wir passen - es ist möglich, andere Praxen anzurufen, oder es nach einiger Zeit bei uns wieder einmal zu probieren.

Keine ideale Lösung, aber besser als “kommen Sie in 2 Jahren vielleicht mal”, finden wir. Warum ist das nicht besser geregelt? Die Krankenkassen bzw. die Vertreter der Kassenärzte sagen, daß seit vielen Jahren fast ganz Deutschland, also auch der Main - Kinzig - Kreis, mit Psychologischen Psychotherapeuten “versorgt” ist, oder sogar “überversorgt”. Daher raten wir Ihnen:

Wenn Sie weder bei uns noch bei anderen zugelassenen Kollegen einen Therapieplatz bekommen, dann wenden Sie sich an Ihre Kasse: diese hat einen Sicherstellungsauftrag, das heißt, sie muß dafür sorgen (laut Gesetz), daß Sie innerhalb weniger Wochen mit einer Therapie beginnen können. Notfalls kann der Kassenmitarbeiter auch entscheiden, daß Sie bei einem “nicht zugelassenen” Kollegen einen Platz bezahlt bekommen; oft wird den Versicherten von den Kassen gesagt, das “dürfen” sie nicht - wenn Ihnen aber kein andere Platz angeboten werden kann, dann ist das nicht richtig: die Kasse muß Ihr Problem lösen.

Weiterhin ist es “politisch” betrachtet durchaus sinnvoll, wenn jeder Versicherte, der keinen Therapieplatz bekommt, hier schriftlich bei Kasse, Kassenärztlicher Vereinigung, Landespolitikern und Bundespolitikern protestiert. Nur dann wird langfristig das bestehende Problem gelöst.

Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Grundsätzlich gilt: es muß sich dazu um eine sogenannte “Störung mit Krankheitswert” handeln, also um etwas, was als Krankheit definiert ist. Angst, Depression, Zwangsstörung ja, Eheprobleme, Erziehungsschwierigkeiten, Minderwertigkeitsprobleme nein. Weiterhin gilt: der Therapeut muß eine Approbation und eine Kassenzulassung besitzen. Schließlich gilt: der Klient sollte in den letzten beiden Jahren keine andere Therapie in Anspruch genommen haben, sonst wird es nur in Ausnahmefällen so bald wieder genehmigt. Zur Sicherheit kann nach dem ersten oder spätestens zweiten Gespräch ein Antrag bei der Kasse gestellt werden, worauf diese in 2 - 4 Wochen antworten wird. Diese ersten beiden Gespräche werden in jedem Fall von der Kasse übernommen und können schon durch Vorlage des Versicherten-Kärtchens bezahlt werden.

Privat Krankenversicherte sollten vor Therapiebeginn bei ihrer Kasse fragen oder in ihrem individuellen Vertrag nachprüfen, ob die Kosten einer Psychologischen Psychotherapie übernommen werden.

Beratung wird grundsätzlich privat in Rechnung gestellt, ebenso wie die Kurse und die SmokeX - Sitzungen (Raucherentwöhnung mit Hypnose). Aktuelle Preise erfahren Sie in unserem Büro.